Die Gehälter in Weiden in der Oberpfalz
Die Stadt Weiden in der Oberpfalz liegt im Bundesland Bayern. Sie gehört zum Regierungsbezirk Oberpfalz. Bei Weiden in der Oberpfalz handelt es sich um eine so genannte kreisfreie Stadt. Vor allem Glas- und Porzellan werden in dieser Stadt hergestellt. Seit einigen Jahren sind hier allerdings auch Unternehmen des Fahrzeugbaus ansässig. Die Infrastruktur der Stadt ist vielseitig. Hier gibt es 7 verschiedene Buslinien und verschiedene Bahnen. Auch die Autobahnanbindung ist sehr gut. In Weiden gibt es zudem einen kleinen Flugplatz, der lediglich für sehr kleine Maschinen ausgelegt und nicht der modernste ist. In Weiden befinden sich sehr viele verschiedene Schulen, zum Beispiel die Fachakademie.
Das Durchschnittsgehalt für Ver- und Entsorger - Abwasser in Weiden in der Oberpfalz beträgt 3.513,85 Euro brutto.
min. € | max. € | Durchschnitt € | |
Brutto | € 3.288,74 | € 3.738,96 | € 3.513,85 |
Netto | € 2.013,78 | € 2.236,93 | € 2.125,36 |
Die Ausbildung zum/zur Ver- und Entsorger/in Abwasser dauert drei Jahre und wird, neben der betrieblichen Ausbildung, in der Berufsschule durch theoretisches Fachwissen ergänzt. Man muss mindestens die Hauptschule besucht haben, um als Ver- und Entsorger/in Abwasser arbeiten, beziehungsweise die Ausbildung beginnen zu können.
Die gesamte Lehrzeit stellt hohe Anforderungen an die Lehrlinge: technische Anforderungen und naturwissenschaftliche Kenntnisse werden intensiviert, das Erkennen von naturwissenschaftlichen Zusammenhängen wird trainiert. Praktische Ausbildung erhält man in Wasserwerken, oder städtischen Kläranlagen. In der Ausbildung werden Grundkenntnisse der Wasserversorgung erlernt - wie zum Beispiel der Wasserhaushalt einer Gemeinde oder eines Stadtteils zu berechnen, zu ermöglichen und aufrecht zu erhalten ist. Außerdem werden alle Prozesse der Wasserentsorgung behandelt. Wie das Abwasser .
Die Gehäter Ver- und Entsorger - Abwasser basieren auf 40 Arbeitsstunden pro Woche bei 12 Monatsgehältern.
* Ergebnisse dienen nur der Information und darf nicht für Streitigkeiten zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer verwendet werden